Wissenswertes über Feinstaub: Mera Haustechnik Düsseldorf

Wissenswertes über Feinstaub

Feinstaub aus dem Holzofen?

Pünktlich zur Heizsaison häufen sich die Schreckensnachrichten um den Feinstaub aus der häuslichen Feuerstätte. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA) Maria Krautzberger wird in der Presse mit der Empfehlung zitiert „ Kamine grundsätzlich nicht als Heizquelle zu nutzen“  und die Umweltministerin Frau Dr. Barbara Hendricks brachte es auf den Punkt: "Wir Wohlstandsmenschen leisten uns Kamine und produzieren damit Feinstaub".

 

Ist die Holzfeuerung in Kachelöfen und Kaminöfen tatsächlich so gefährlich für die Umwelt, wie zurzeit in den Medien behauptet wird?

 

Was die Verfeuerung von Holz in den Kaminen angeht, so haben die UBA Präsidentin und die Umweltministerin völlig recht! Kamine - der Begriff steht anerkanntermaßen für „offene Kamine“ - erfüllen sehr gut dekorative  Zwecke. Sie sind aber für die Beheizung völlig ungeeignet und deshalb auch nur für den „gelegentlichen Betrieb“ zugelassen. Nach ständiger Rechtsprechung sind das lediglich 8 Tage im Monat und dann auch nur für jeweils 5 Stunden.

 

Was aber ist mit den zitierten 14 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen, die der Beheizung von Wohnräumen dienen?  Sind das die Öfen, vor deren Betrieb das Umweltbundesamt wieder einmal warnt?

 

In der Drucksache 18/1799 beantwortete das Bundesumweltamt eine parlamentarische Anfrage im Juni 2014 nach den Hauptquellen für PM 10 mit folgenden Angaben der Mittelwerte: Ferntransport 53%, Kraftfahrzeugverkehr 30%, Industrie 6% und Heizung 5%.

Folgt man den Verlautbarungen des UBA vom 18.08.2014, so sind die Feinstaub-Emissionen (PM 10) im Zeitraum von 1995 bis 2012 sogar um 27 % gesunken.

Schaut man weiter in das Zahlenwerk des UBA, so findet man die Feststellung, dass der PM10 Jahresmittelwert im städtischen Bereich für das Jahr 2013 mit im Mittel 22µg/m3 weit unter dem gesetzlichen Grenzwert von 50µg/m3 lag.

Im ländlichen Raum sind ebenfalls nach Angaben des UBA die Hauptquellen für die Feinstaubbelastung (PM10) der Ferntransport, Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläuferstoffen aus Landwirtschaft, Industrie und Verkehr, sowie natürliche Quellen.

In all diesen Zahlenwerken ist kein gemessener und damit belegbarer  Nachweis auf den Anteil der Holzfeuerung am PM10 Aufkommen zu finden.  Die wesentlichen Aussagen beruhen auf Rechenmodellen.  Die Annahmen für das Rechenmodell entscheiden dann über das Ergebnis und damit über die Aussage. Statt Annahmen wären belegbare Fakten wünschenswert und hilfreich.

 

Wie steht es aber um den ökologischen- und ökonomischen Nutzen der Holzfeuerung?

In Deutschland werden jährlich etwa 30 Mio. Festmeter Holz von Haushalten genutzt. Mit über 20 Mio. Festmetern ist Scheitholz aus dem Wald der bedeutendste  Holzbrennstoff, so die Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR).

Bekanntlich gibt Holz bei der Nutzung als Brennstoff nur die Menge Kohlendioxid (CO2) in die Atmosphäre wieder ab, die der Baum aus der Atmosphäre entnommen hat, um zu wachsen. 

Die FNR  gibt den Bioenergieanteil an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien mit über 80% an. Bioenergie – dazu zählt Holz – leistet damit den wichtigsten Beitrag zum Klimaschutz. Allein durch den Einsatz von Bioenergie konnten die Treibhausgas-Emissionen  2013 um 64,5 Mio. t reduziert werden.

Damit ist die Nutzung von Holz als Brennstoff ein aktiver und bedeutender Beitrag der privaten Haushalte zum Klimaschutz.

 

Auch unter ökonomischen Gesichtspunkten fällt die Bilanz für die holzbefeuerten Einzelraumfeuerungsanlagen positiv aus.

 

Das Technologie-und Förderzentrum (TFZ) des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellte im Januar 2014 im Zuge seiner Langzeitbeobachtung der Brennstoffpreise fest, dass „biogene Energieträger, insbesondere Holz gegenüber den in den letzten Jahren stark angestiegenen Heizölpreisen einen erheblichen Preisvorteil hat“. Wird das Brennholz von den privaten Haushalten direkt im Wald durch „Selbsterwerb“ gewonnen, steigt der Preisvorteil gegenüber anderen Brennstoffen nochmals deutlich.

Im Zuge der stark gestiegenen Nutzung des Energieträgers Holz in Einzelraumfeuerungsanlagen sind die gesetzlichen Anforderungen an diese Anlagen und Geräte gestiegen. Auch die Betreiber wurden stärker in die Pflicht genommen. Mit der Novelle der 1.BImSchV – Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen hat Deutschland die in Europa höchsten Umweltstandards definiert. So müssen alle neuen Geräte, die seit Inkrafttreten der Verordnung im Januar 2010 verkauft und aufgebaut wurden, diese höchsten Anforderungen erfüllen. Auch die Bestandsgeräte müssen die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. Wenn diese Geräte die Anforderungen der 1.BImSchV nicht erfüllen, müssen die ersten älteren Öfen bis Ende 2014 entweder stillgelegt oder gegen moderne Öfen ausgetauscht werden.

Um alle ökologischen – und ökonomischen Vorteile der Einzelraumfeuerungsanlagen zu nutzen, gelten folgende Fristen:

Typprüfung des Ofens bis zum 31.Dezember 1974 oder früher: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2014
Typprüfung des Ofens von 1975 bis einschließlich 1984: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2017

Das Fachhandwerk, der Ofen-und Luftheizungsbauermeister, ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Beurteilung des Bestandsgerätes, den Austausch oder die Neuanschaffung  geht.

Denn für die optimale thermische Nutzung des Brennstoffs Holz bieten sich vielfältige technische Möglichkeiten, die für den häuslichen Bereich in Frage kommen.

Die wichtigsten Einzelraumfeuerungsanlagen sind Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen oder Pelletöfen. Neben den klassischen Geräten für die Beheizung des Aufstellraumes, stehen eine Vielzahl von sogenannten Hybridgeräten zur Verfügung, die über eine integrierte Wassertechnik die zentrale Heizungsanlage wirkungsvoll unterstützen. Diese Holzheizsysteme sind technisch ausgereift und stellen eine umweltfreundliche, wirtschaftliche und attraktive Alternative zu den fossilen Energieträgern dar.

 

Vor der Entscheidung für eine Einzelraumfeuerungsanlage sollte die ausführliche Information und Beratung durch den Ofen- und Luftheizungsbauer-Fachbetrieb stehen. Denn nicht nur die technischen Voraussetzungen müssen im Vorfeld geklärt werden. Auch was die Gestaltung und das Design angeht, ist der Fachmann die richtige Adresse. Denn nicht nur funktional und umweltgerecht soll der Ofen sein, er muss auch die hohen gestalterischen Erwartungen seiner Nutzer erfüllen. Schließlich stehen diese Öfen im Wohnzimmer und nicht im Keller.

 

Die Entscheidung für einen Kachelofen, Heizkamin, Kamin- oder Pelletofen ist immer eine gute Entscheidung. Gut für das Klima und die Umwelt. Gut für die Unabhängigkeit und den Geldbeutel. Gut für das Wohlbefinden seiner Nutzer!